Zur rechtlichen Zulässigkeit der von der Voerder SPD gewünschten freiwilligen Bürgerbefragung

Schon seit vielen Wochen beschäftigen sich SPD, Grüne, WGV und Linke in Voerde mit der Frage, wie sie mit dem  unzulässigen Bürgerbegehren und der gewünschten Bürgerbefragung umgehen sollen. Das Erstaunen darüber ist in der Bevölkerung groß, insbesondere bei den Sportlern in Friedrichsfeld. Wenn der Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat Voerde dazu erklärt, man habe alle Zeit der Welt, kann man nur empört darüber staunen.

Schlimmer aber noch ist, dass die SPD-Fraktion auf die offensichtlich falsche Fährte gelockt worden ist, man könne nach der geltenden Gemeindeordnung NRW das Problem mit einer freiwilligen Bürgerbefragung lösen. Das geht eben nicht.

Zwar hat das SPD-geführte Innenministerium in seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2011 zu dieser Frage erklärt, unter dem Aspekt der betont repräsentativen Ausgestaltung der grundgesetzlichen Demokratie würden insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese der direkten Demokratie zuzuordnenden Plebiszite erhoben, gleichwohl sei festzuhalten, dass eine Befragung der Bürger nach den Regeln des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als zulässig anzusehen sei.

Selbst wenn man dieser weitgehend abgelehnten Meinung folgte, wäre die angestrebte Bürgerbefragung auch nach der genannten Stellungnahme  des Innenministeriums unzulässig; denn am Schluss heißt es … „berechtigt, ihre Bürger im Wege konsultativer Bürgerbefragung am Prozess der Vorbereitung einer Ratsentscheidung zu beteiligen.

Hier aber wird keine Ratsentscheidung vorbereitet. Der Stadtrat hat nämlich  mit großer Mehrheit und überzeugender Begründung  die Verlegung der Sportanlagen Friedrichsfeld in das Babcockgelände durch Ratsbeschluss bereits entschieden. Eine Ratsentscheidung ist also nicht mehr vorzubereiten.

Die SPD-Fraktion wäre also gut beraten, die unzulässige  Bürgerbefragung nicht weiter zu betreiben, sondern dem Bürgermeister den Weg für die Ausführung des Ratsbeschlusses freizugeben und der Stadt Voerde so Kosten in Höhe von etwa 40.000,- € zu ersparen, die eine solche Befragung wohl kosten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Benninghoff

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