Resolution gegen die Anhebung der Kreisumlage
Die Voerder Liberalen haben sich schon mit Schreiben vom 25. Januar 2010 gegen die vom Landrat des Kreises Wesel vorgeschlagene Erhöhung der Kreisumlage gewehrt, damals allerdings nur teilweise erfolgreich.
Gegen die nunmehr für 2011 erneut vorgeschlagene Erhöhung der Kreisumlage, die allein für Voerde mit über 2 Millionen € zu Buche schlägt, wehren wir uns erneut mit allem Nachdruck; denn diese erneute Erhöhung ohne zwingenden Grund bedeutet für Voerde und andere Gemeinden des Kreises in der für diese schwieriger gewordenen finanziellen Situation einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden, die grundgesetzlich garantiert, aber nicht mehr gewährleistet ist, wenn aufgrund der Umlage keine entsprechende Finanzausstattung mehr verbleibt. Dies trifft auf Voerde zu, wie auch der Landrat als Kommunalaufsicht nicht bestreiten wird.
Jede Erhöhung der Kreisumlage ohne zwingenden Grund bedeutet deshalb den betroffenen Gemeinden gegenüber verantwortungsloses Verhalten und widerspricht damit den Grundsätzen einer geordneten und sparsamen Haushaltswirtschaft. Und das gilt insbesondere auch für die Kommunalaufsicht.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Kreisumlage ist nicht geboten. Das zeigt zum einen ein Blick in andere Kreise, die ihre Kreisumlage für zwei Jahre eingefroren und ihre Gemeinden sogar entlastet haben.
Die Kreisumlage ist ein nachrangiges Deckungsmittel mit der Folge, dass der Kreis Wesel vor der Erhebung dieser Umlage seine sonstigen Einnahmen zur Deckung seiner Ausgaben verwenden muss.
Der Kreis Wesel ist in der Lage, ohne Erhöhung der Kreisumlage durch sonstige Einnahmen, Entgelte usw. seinen Finanzbedarf zu decken. Ein Blick in seinen Beteiligungsbericht beweist dies.
Es ist durchaus zu verlangen, dass der Kreis Wesel – wie es auch Gemeinden wie Voerde müssen - sein sehr umfangreiches Vermögen und seine Rücklagen zumindest teilweise dazu verwendet, die Kreisumlage nicht anzuheben und so seine Gemeinden nicht stärker als früher zu belasten.
Wir wiederholen abschließend unseren Hinweis aus dem Vorjahr,wonach die grundgesetzlich garantierte Finanzhoheit der Gemeinden ein höheres Gut als die vom Landrat genannte Schaffung der Rahmenbedingungen für eine langfristige Sicherung der Handlungsfähig des Kreises ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Benninghoff
Fraktionsvorsitzender